Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten immer, unabhängig von einer Herstellergarantie.
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Gesetzliche Gewährleistung. Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Du kannst deine Rechte zum Beispiel geltend machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht wie vorgesehen funktioniert. Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist sichtbar wird. Er muss dann eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz anbieten, in manchen Fällen eine Preisminderung oder die volle Erstattung. Manche Länder haben eine längere Gewährleistungsfrist. Bei gebrauchten Waren kann sie kürzer sein, aber nicht kürzer als ein Jahr. Mehr Infos zu deinen Rechten in einem bestimmten Land: QR-Code scannen oder den Verkäufer fragen, europa.eu/youreurope. Was tun bei vertragswidriger Ware: 1. Melde das Problem so schnell wie möglich beim Verkäufer. 2. Lege einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel Kassenbon, Rechnung oder Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien anbieten, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten, zum Beispiel das GARAN-Label für eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers auf die gesamte Ware.